Damit die Abholung der Restabfall-, Bio- und Papiertonnen reibungslos möglich ist, ersuchen wir dringend die überhängenden Sträucher und Bäume bis auf die Grundgrenze zurückzuschneiden!
Laut Straßenverkehrsordnung muss der Luftraum oberhalb der Straße bis mindestens 4,50 Meter und über dem Gehsteig bis mindestens 2,20 Meter Höhe freigehalten werden.