Was ist Gewalt an Frauen?
Gewalt gegen Frauen umfasst zum Beispiel: Beschimpfungen und Erniedrigungen, Cybermobbing, Demütigungen, Drohungen, gezielte Einschüchterungen, Frauenhandel, weibliche Genitalverstümmelung, Isolation, übermäßige Kontrolle, Psychoterror, Schläge, sexuelle Übergriffe und Angriffe, Stalking, Tritte, Vergewaltigung, Würgen, Zwangsheirat und andere körperliche Angriffe bis hin zum Mord u.v.m.
Diese Gewalt passiert meistens zu Hause. Die Gewalt nennt man deshalb häusliche Gewalt. Häusliche Gewalt passiert zwischen Menschen, die sich gut kennen.
Häusliche Gewalt ist verboten.
Darum gibt es das Gewaltschutzgesetz. Das Gesetz soll alle Menschen vor Gewalt schützen. Frauen erleben besonders oft Gewalt. Wir wollen allen Frauen Mut machen. Holen Sie sich Hilfe!
Hinsehen und Handeln
Jede Person, die Gewalt gegen Frauen bemerkt, ist aufgerufen zu helfen und zu unterstützen.
Notrufnummern
| Polizei | 133 |
| Polizei per SMS für Gehörlose und Hörbehinderte | 0800 133 133 |
| Rettung | 144 |
| Frauenhelpline gegen Gewalt | 0800 222 555 |
| Euronotruf | 112 |
| OÖ Krisenhilfe | 0732-2177 |
| Telefonseelsorge OÖ | 142 |
| Rat auf Draht | 147 |
Weiterführende Links & Beratungsstellen
Holen Sie Hilfe und Unterstützung bei:
- Polizei 133: Wird die Polizei gerufen, kann sie ein Betretungs- und Annährungsverbot für zwei Wochen aussprechen. Die Polizei untersagt dem Gewalttäter, die betroffene Wohnung zu betreten bzw. sich der gefährdeten Person anzunähern. Die Polizei nimmt dem Täter die Schlüssel ab und dieser erhält ein Informationsblatt über mögliche Unterkünfte. Die Einhaltung des Betretungsverbotes wird von der Polizei innerhalb der ersten drei Tage kontrolliert. Bei jedem von der Polizei ausgesprochenem Betretungsverbot wird das Gewaltschutzzentrum informiert. Das Gewaltschutzzentrum berät und unterstützt die Frauen.
Personen, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde sind verpflichtet sich einer sechststündigen Beratung zu unterziehen.
-->Polizei per SMS für Gehörlose und Hörbehinderte 0800 133 133
- Gewaltschutzzentrum OÖ: Bei einer polizeilichen Wegweisung bzw. bei einem Betretungs- und Annäherungsverbot wird das Gewaltschutzzentrum automatisch von der Polizei informiert. Das Gewaltschutzzentrum (in Linz und in den Regionalstellen in OÖ) kontaktiert das Opfer aktiv, um Hilfe anzubieten.
Betroffene und ihnen nahestehende Personen können sich JEDERZEIT von sich aus an das Gewaltschutzzentrum wenden.
Zu den Aufgaben gehören die Unterstützung bei der Verlängerung eines Betretungs- und Annäherungsverbots mittels einer gerichtlichen Einstweiligen Verfügung. Auch erhalten die Frauen Begleitung und Beratung. Eine juristische und psychosoziale Prozessbegleitung wird den Opfern im Strafverfahren zur Verfügung gestellt.
- Frauenhäuser: Frauenhäuser bieten Frauen, die von Gewalt betroffen sind, und ihren Kindern Schutz und Unterkunft. Besonders wenn ein Wohnen zuhause nicht mehr möglich ist. Frauenhäuser sind jederzeit erreichbar, eine Aufnahme kann rund um die Uhr erfolgen. Frauenhäuser gibt es in OÖ in Braunau, Linz, Ried i. I., Steyr, Vöcklabruck, Wels.
- Frauenübergangswohnungen: In dieser Wohnung können Frauen alleine oder gemeinsam mit ihren Kindern vorübergehend wohnen, gegen einen geringen Mietbeitrag. Diese Wohnungen gibt es regional in ganz OÖ. Kontakt erfolgt über die Oö. Frauenberatungsstellen.
- Frauenberatungen: In OÖ erhalten Frauen in den 23 regionalen Frauenberatungsstellen kostenlos, anonym und vertraulich Unterstützung in allen Lebensfragen. Frauen erhalten psychosoziale, sozialarbeiterische und juristische Begleitung und Beratung. Diese kann auch teilweise in der Muttersprache erfolgen. Migrantinnen, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind, können einen eigenständigen Aufenthaltsstatus erhalten – mehr Informationen dazu ebenfalls in den 23 Oö. Frauenberatungsstellen.
- Online Frauenberatung OÖ: Die Online Frauenberatung OÖ bietet Antworten zu Frauenanliegen, Gewalt, Beziehungsproblemen, Trennung, Scheidung, familiären Konflikten, digitalen Problemen, Gründerinnenservice, Jobcoaching, Neuorientierung und Erziehungsfragen als Alleinerziehende, allgemeine Rechtsberatung zum Familienrecht, Schwangerschaft, Pränataldiagnostik, Fehlgeburt u.v.m.
- Gesundheitswesen: Die Hausärztin bzw. der Hausarzt oder das Krankenhaus sind oft die ersten Anlaufstellen für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Nicht nur bei körperlichen Verletzungen auch bei Folgeerscheinungen psychischer Gewalt. Die Verschwiegenheit garantiert einen sorgsamen Umgang mit sensiblen Inhalten. Dennoch besteht in bestimmten Fällen im Gesundheitsbereich Anzeigepflicht, etwa wenn Leib und Leben unmittelbar betroffen sind.
- Kinder- und Jugendanwaltschaft: Im Zentrum der Arbeit stehen die Interessen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen auf Basis der Kinderrechte gemäß UN-Kinderrechtskonvention. Kinder und Jugendliche erhalten kostenlose Beratung und Begleitung, zB auch wenn sie von Gewalt und Mobbing betroffen sind.
- Kinder- und Jugendhilfe: Wenn Kinder und Jugendliche häusliche Gewalt, zum Beispiel zwischen den Eltern, miterleben, ist das auch für sie sehr belastend. Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Familien in solch schwierigen Situationen zu unterstützen. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter klären ab, ob ein betroffenes Kind ausreichend sicher ist. Daher wird die Kinder- und Jugendhilfe auch automatisch von jeder Wegweisung informiert. Auch als Privatperson kann man sich an die Kinder- und Jugendhilfe wenden, wenn man sich Sorgen um ein Kind, eine Jugendliche, einen Jugendlichen, macht.
Neben Deutsch sind Informationen auch in den Sprachen Albanisch, Arabisch, BKS, Dari, Englisch, Paschtu, Rumänisch, Russisch, Slowakisch, Tschetschenisch, Türkisch, Ukrainisch und Ungarisch verfügbar: https://www.frauenreferat-ooe.at/2526.htm#2526. Das fremdsprachige Angebot wird laufend erweitert.