Personenstandsurkunden sind: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde. Personenstandsurkunden sind bei jenem Standesamt erhältlich, sofern der entsprechende Personenstandsfall im Personenstandsregister vollständig erfasst ist. Sollte eine Nacherfassung erforderlich sein, muss diese beim für diesen Personenstandsfall zuständigen Standesamt angefordert werden. Die Nacherfassung kann zwei Wochen dauern.
Die Gebühr beträgt € 13,10 pro Urkunde.