Kommunalsteuer

Steuerhöhe: Der Kommunalsteuer unterliegen die Arbeitslöhne.
Bemessungsgrundlage ist die Summe der Arbeitslöhne, die an die Dienstnehmer der in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätte gewährt werden.
Die Steuer beträgt 3 % der Bemessungsgrundlage. Übersteigt bei einem Unternehmen, das nur eine einzige Betriebsstätte unterhält, die Bemessungsrundlage im Kalendermonat nicht EUR 1.460--, wird von ihr EUR 1.095,-- abgezogen.

Information Kommunalsteuer 2008 (14 KB) - .PDF