Gemeinde Mehrnbach
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Für die Benützung der gemeindeeigenen Leichenhalle sind folgende Gebühren zu entrichten:
a) für die Aufbahrung einer Leiche bis zu 3 Tagen € 30,00
für jeden weiteren Tag € 10,00
e) zur Einstellung einer Leiche pro Tag € 20,00
Leichenhallengebührenordnung 2006 (129 KB) - .PDF