Leichenhallengebührenordnung

Für die Benützung der gemeindeeigenen Leichenhalle sind folgende Gebühren zu entrichten:

a) für die Aufbahrung einer Leiche bis zu 3 Tagen € 30,00

für jeden weiteren Tag € 10,00

e) zur Einstellung einer Leiche pro Tag € 20,00

Leichenhallengebührenordnung 2006 (129 KB) - .PDF