Studentenförderung

Förderbedingungen

  • Hauptwohnsitz in der Gemeinde Mehrnbach im jeweiligen Studienjahr
  • Nebenwohnsitz am Studienort im jeweiligen Studienjahr
  • Vorlage der Inskriptionsbestätigung der Universität oder der FH für das jeweilige Studienjahr (WS & SS)
  • Vorlage des Semestertickets für den Studienort für das jeweilige Studienjahr (WS & SS)

Die Förderung wird max. für 6 Studienjahre pro MehrnbacherIn gewährt.

Formular Studentenförderung (125 KB) - .PDF

Zuständig