Wassergebührenordnung

Die Wassergebühr beträgt pro m³:
ab 1. Jänner 2022: € 1,88
ab 1. Jänner 2023: € 1,91

Die Wasserbenützungsgebühr ist vierteljährlich (jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres) zu entrichten. Die Vorschreibung orientiert sich am Wasserverbrauch des Vorjahres. Der Wasserzähler wird jährlich Mitte bis Ende Oktober abgelesen.

Die Zählermiete ist am 15. Mai eines jeden Jahres fällig.

Wassergebührenordnung 2022 (1,04 MB) - .PDF