Zählermiete

Für die Messung des Wasserbezuges aus der gemeindeeigenen Wasserversorgungsanlage ist eine jährliche Gebühr zu entrichten. Diese beträgt derzeit € 17,50 und ist mit 15. Mai eines Jahres zu entrichten.
Mit dieser Gebühr sind auch die alle fünf Jahre vorzunehmenden Eichungen des Wasserzählers abgegolten.

Zuständig