Finanzielle Unterstützung für Nachhilfeunterricht

Hausaufgaben - Hilfe!

Das Land Oberösterreich unterstützt Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit einer zusätzlichen außerschulischen Förderung (Nachhilfe) anfallen. Die Förderung soll vor allem dazu beitragen, dass Schüler auch in herausfordernden Zeiten gute Lernerfolge erzielen und ihre Leistungen verbessern. Vor allem sollen Lerndefizite, insbesondere vor Prüfungen, Lernzielkontrollen und Schularbeiten bzw. im Falle einer Nachprüfung ausgeglichen sowie eine drohende negative Abschlussnote abgewendet werden. 

Um die Fördermittel zielgerichtet einsetzen zu können, wird die Förderung jenen Schülerinnen und Schülern zuerkannt, bei denen die verantwortlichen Lehrkräfte über die Fördermöglichkeiten an der Schule hinaus noch zusätzlichen Förderbedarf sehen. Dementsprechend bitten wir die Schulleitung bzw. die verantwortlichen Lehrkräfte um die Antragsstellung. Aus verwaltungsökonomischen Gründen ist die Antragsstellung ausschließlich online möglich.

Die Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schüler und Semester (Wintersemester inkl. Semesterferien bzw. Sommerferien inkl. Sommerferien) und wird in Form eines Gutscheines eingelöst.


Förderkriterien:


•    Hauptwohnsitz des Schülers/der Schülerin in Oberösterreich.

•    Anträge können seitens der Schule für Schülerinnen und Schüler im Pflichtschulalter von der 1. bis 9. Schulstufe gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt mittels Online-Formular auf www.familienkarte.at über die jeweilige Schuldirektion unter Angabe der Schulkennzahl, der Daten der Schülerin bzw. des Schülers (Vor- und Nachname), Geburtsdatum, Schulstufe und Klasse sowie des Namens (Vor- und Nachname) und der Adresse eines Erziehungsberechtigten sowie des Unterrichtsgegenstandes, in welchem Nachhilfebedarf besteht.

•    Geförderte Nachhilfe beschränkt sich auf die Hauptgegenstände Deutsch, Mathematik, Englisch bzw. eine zweite lebende Fremdsprache.

•    Die Schülerin bzw. der Schüler wird zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits nach den gegebenen Möglichkeiten an der Schule gefördert.

•    Die Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schülerin bzw. Schüler und Semester (Wintersemester inkl. Semesterferien bzw. Sommerferien inkl. Sommerferien) in Form eines Gutscheines. 

•    Nachhilfeunterricht muss bei einer deklarierten professionellen Nachhilfeeinrichtung, welche mit dem Land Oberösterreich eine entsprechende Vereinbarung hat, in Anspruch genommen werden.

•    Der an die Eltern übermittelte Gutschein ist bei einer deklarierten Nachhilfeeinrichtung einzulösen. 

•    Die Nachhilfeeinrichtung verrechnet die eingelösten Gutscheine mit dem Land Oberösterreich.

•    Die Gutscheine werden direkt von der Nachhilfeeinrichtung mit dem Familienreferat des Landes OÖ online abgerechnet. 


Infos und Richtlinien des Landes OÖ finden Sie hier: www.familienkarte.at

Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an die Service-Hotline des OÖ Familienreferates: 0732/7720-18772


30.05.2022 14:21