Hundeabgaben und Hundemarke

Jeder Hund, welcher älter als 3 Monate ist, ist bei der Wohnsitzgemeinde anzumelden und ist für diesen Hund eine Hundemarke zu beantragen. Eine neue Hundemarke ist auch bei einer Wohnsitzänderung notwendig!
Für jeden angemeldeteten Hund ist bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde eine jährliche Hundeabgabe zu entrichten. Bei Wohnsitzwechsel innerhalb eines Jahres ist diese Gebühr nur einmal zu entrichten.
Weitere Informationen über das Oö. Hundehaltegesetz finden sie unter: http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/95653_DEU_HTML.htm 

 

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