Hundeabgaben und Hundehaltung


Hundeabgabe:

Jeder Hund, der älter als 3 Monate ist, ist bei der Wohnsitzgemeinde anzumelden. Für jeden angemeldeteten Hund ist bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde eine jährliche Hundeabgabe zu entrichten. Bei Wohnsitzwechsel innerhalb eines Jahres ist diese Gebühr nur einmal zu entrichten.


Informationen über Vorgaben für die Hundehaltung und das Oö. Hundehaltegesetz finden Sie hier:

https://www.mehrnbach.at/Gemeindeamt/Informationen/Hundehaltung

 

Zuständig