Kanalgebührenordnung

Die Kanalbenützungsgebühr berechnet sich wie folgt:
1.) aus einer fixen Grundgebühr, welche für Gebäude, die Wohnzwecken dienen € 175,00 beträgt und 2.) aus einer variablen Verbrauchsgebühr, welche sich nach dem jährlichen Wasserverbrauch berechnet
ab 01. Jänner 2021 je m³ Wasserverbrauch 2,65 €
ab 01. Jänner 2022 je m³ Wasserverbrauch 2,70 €
ab 01. Jänner 2023 je m³ Wasserverbrauch 2,75 €

Ist kein Wasserzähler vorhanden, wird pro im Haus lebender Person ein jährlicher Wasserverbrauch von 45 m³ angenommen. Dieser wird zum Stichtag 1. 11. eines jeden Jahres ermittelt.

Kanalgebührenordnung 2020 (2,37 MB) - .PDF