Gemeinde Mehrnbach
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Die Kanalbenützungsgebühr berechnet sich wie folgt:1.) aus einer fixen Grundgebühr, welche für Gebäude, die Wohnzwecken dienen € 175,00 beträgt und 2.) aus einer variablen Verbrauchsgebühr, welche sich nach dem jährlichen Wasserverbrauch berechnet
ab 01. Jänner 2025 je m³ Wasserverbrauch € 3,025 inkl. MWSt.
Ist kein Wasserzähler vorhanden, wird pro im Haus lebender Person ein jährlicher Wasserverbrauch von 45 m³ angenommen. Dieser wird zum Stichtag 1. 11. eines jeden Jahres ermittelt.
Kanalgebührenordnung 2020 (2,37 MB) - .PDF