Gemeinde Mehrnbach
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Die Zählermiete ist eine Jahresgebühr und wird für die Benützung des von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Wasserzähler eingehoben. Mit dieser Miete werden unter anderem die Kosten der Eichgebühr abgedeckt. Der Zähler ist alle fünf Jahre seitens der Gemeinde zu eichen.
Wassergebührenordnung 2020