Wichtige Information zu den Abfallgebühren ab 1. Jänner 2023
Durch die starke Erhöhung der Biotonnenanzahl in der Gemeinde Mehrnbach sind Anpassungen bei den Abfallgebühren nötig.
Die Abfallgebühr beträgt ab 01.01.2023* (inkl. 10 % Mehrwertsteuer):
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| Pro Abfuhr | Jährlich (13x) |
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a | Je 60 Liter Fassungsvermögen | € 11,55 | € 150,15 |
b | Je 90 Liter Fassungsvermögen | € 17,33 | € 225,23 |
c | Je 120 Liter Fassungsvermögen | € 23,10 | € 300,30 |
d | Je Container 770 Liter Fassungsvermögen | € 148,23 | € 1.926,93 |
e | je Container 1100 Liter Fassungsvermögen | € 211,75 | € 2.752,75 |
*Anpassungen der Tarife erfolgen im Bedarfsfall in der Abfallgebührenordnung.
Die Gebühren sind halbjährlich, am 15.5. und 15.11., jeden Jahres fällig.
Bei Umstieg auf ein anderes Restabfallvolumen kann die gewünschte Restabfalltonne um € 32,00, sowie jederzeit im Bedarfsfall zusätzliche Restabfallsäcke zum Preis von € 10,00 am Gemeindeamt erworben werden.
Bei Bedarf kann ein Biotonnenbehälter gegen einen Kostenbeitrag von € 53,00 ebenfalls bei der Gemeinde erworben werden.
Befinden sich in der zur Entleerung bereitgestellten Biotonne Störstoffe in augenscheinlichem Ausmaß, so wird der Behälter vom Sammelunternehmer mit einer „roten Karte“ gekennzeichnet und eine Sonderentleerung als kommunaler Restabfall organisiert. Die Kosten dafür werden dem Gebührenpflichtigen von der Gemeinde in Rechnung gestellt.