Am Ringweg wurde wiederholt ein freilaufender Hund gesichtet. Dies sorgt nicht nur für Besorgnis, sondern stellt auch einen Verstoß gegen das Oö. Hundehaltegesetz dar. Bitte kontaktieren Sie die Gemeinde, wenn Sie den Besitzer kennen.
Ein Hund ist in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen, dass
- Menschen und Tiere durch den Hund nicht gefährdet werden, oder
- Menschen und Tiere nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden, oder
- er an öffentlichen Orten oder auf fremden Grundstücken nicht unbeaufsichtigt herumlaufen kann.
Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. Die Exkremente des Hundes müssen beseitigt und entsorgt werden.
Link: Oö. Hundehaltegesetz - geltende Fassung
Informationen zu Hundehaltung in Oberösterreich: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/95653.htm