Hinweise zur Hundehaltung

19.10.2023 08:09

dog

Am Ringweg wurde wiederholt ein freilaufender Hund gesichtet. Dies sorgt nicht nur für Besorgnis, sondern stellt auch einen Verstoß gegen das Oö. Hundehaltegesetz dar. Bitte kontaktieren Sie die Gemeinde, wenn Sie den Besitzer kennen. Hund freilaufend am Ringweg

Ein Hund ist in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen, dass 

  1. Menschen und Tiere durch den Hund nicht gefährdet werden, oder
  2. Menschen und Tiere nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden, oder
  3. er an öffentlichen Orten oder auf fremden Grundstücken nicht unbeaufsichtigt herumlaufen kann.

Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. Die Exkremente des Hundes müssen beseitigt und entsorgt werden.

Link: Oö. Hundehaltegesetz - geltende Fassung

Informationen zu Hundehaltung in Oberösterreich: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/95653.htm

19.10.2023 08:09